Orthopädisch-Unfallchirurgische Gemeinschaftspraxis Dingolfing
Dr. Med. Gahabka
Dr. Med. Dabidian

Fachärzte für Orthopädie und Unfallchirurgie
Dr.-Josef-Hastreiter-Str. 28
84130 Dingolfing

Die Praxis für Orthopädie

Schul- und Arbeitsunfälle (D-Arzt)

Wir sind berechtigt, im Rahmen des sogenannten D-Arzt-Verfahrens Schul- und Arbeitsunfälle zu behandeln.

Was ist ein D-Arzt?

Ihr Arbeitgeber zahlt einen monatlichen Beitrag an Ihre spezielle Berufsgenossenschaft, damit Sie gegen Wegeunfälle (auf dem Weg von und zur Arbeit) und Arbeitsunfälle abgesichert sind. Allerdings dürfen nur spezielle Ärzte Patienten behandeln, die bei einem Arbeitsunfall zu Schaden gekommen sind, nämlich D-Ärzte.

Ein D-Arzt ist ein Arzt, der - nach spezieller fachlicher Qualifikation und anderen apparativen, örtlichen und personellen Voraussetzungen - von den Berufsgenossenschaften eine besondere Zulassung zur Durchführung der Heilbehandlung nach Unfällen erhalten hat. Folgende Unfallarten sind in das Verfahren eingeschlossen:

  • Arbeitsunfälle
  • Wegeunfälle
  • Schulunfälle
  • Schulwegeunfälle

D-Arzt in Dingolfing

Das "D" in D-Arzt steht hier für Durchgangsarzt und bedeutet, dass der Arzt an der berufsgenossenschaftlichen Heilbehandlung beteiligt ist und dafür die nötige Zulassung besitzt.

Was muss ich im Fall eines Schul- oder Arbeitsunfalls tun?

Bitte beachten Sie, dass die Vorstellung in der Praxis möglichst direkt nach dem Unfallereignis erfolgen sollte, um gesundheitliche Komplikationen, aber auch Probleme bei der Beantragung von evtl. nötigen Rentenzahlungen (Invalidität o. ä.) zu vermeiden.

Wir bitten Sie, im Falle eines Arbeits- oder Schulunfalls dies bei der Anmeldung anzugeben, um eine rasche Diagnostik und Behandlung ohne lange Wartezeiten einleiten zu können.

Für Arbeits- oder Schulunfälle halten wir uns stets Notfalltermine frei!

Wichtige Hinweise für Ersthelfer im Notfall

Sollten Sie als Ersthelfer an einen Unfallort gelangen, so versuchen Sie bitte, Ruhe zu bewahren und sicher und umsichtig zu handeln. Sprechen Sie dem Verletzen beruhigend zu.

Bedenken Sie: Wer im Notfall erste Hilfe von seinen Mitmenschen erwartet, sollte auch selbst fähig sein, diese zu leisten. Frischen Sie Ihren Erste-Hilfe-Kurs daher regelmäßig auf - dies gilt nicht nur für Autofahrer.

Alarmieren Sie dann umgehend den Rettungsdienst, denn bei Notfällen ist jede Sekunde lebenswichtig!

Wie verhalte ich mich im Notfall richtig?

Stets Ruhe und Besonnenheit bewahren!
Notfall melden: Jeder Notruf muss die folgenden Punkte umfassen (5W-Regel):

  • Wer meldet den Notfall?
  • Was ist passiert?
  • Wo geschah der Notfall?
  • Wie viele Verletzte?
  • Warten auf Rückfragen!

Wichtige Telefonnummern:

  • Feuerwehr 112
  • Notarzt/Rettungsdienst 112
  • Polizei 110
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